Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird in der Region Rostock möglich

Die Region Rostock bietet ein sehr familienfreundliches Umfeld. Beim Thema Kinderbetreuung ist Mecklenburg-Vorpommern sehr fortschrittlich, wodurch sich Kinder und Berufstätigkeit gut vereinbaren lassen. Zudem gibt es nahezu unerschöpfliche Freizeitangebote für Groß und Klein sowie ein vielfältiges Angebot, welches auch älteren Menschen ein aktives und selbst bestimmtes Leben ermöglicht.
Wir möchten Ihrer ganzen Familie eine Perspektive in unserer Region ermöglichen und beraten Sie gerne!

Bitte bedenken Sie auch, dass diese Website automatisch aus dem Deutschen in andere Sprachen übersetzt wird, so dass bestimmte Begriffe der deutschen Ämter nicht korrekt übersetzt sein könnten. Kontaktieren Sie uns daher sehr gerne für eine weitere Beratung und Informationen zu den Deutschen Begriffen.

Icon Familie
Themen-Foto Kinderbetreuung

Kinderbetreuung / KITA

Die Kinderbetreuung ist seit 2020 in Mecklenburg-Vorpommern kostenfrei.
Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege im Umfang von 30 Stunden pro Woche. Dieser kann zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf bis zu 50 Wochenstunden in Ganztagsförderung erhöht werden. Unter besonderen Umständen können auch Kinder unter einem Jahr einen Anspruch auf Förderung in Kindertagespflege haben.

Icon Familie
Themen-Foto Schulen

Schulen

Kindern und Jugendlichen in Rostock und im Landkreis Rostock steht ein breites Bildungsangebot zur Verfügung. An die vierjährige Grundschule schließen sich weiterführende Schularten an.

Eine Übersicht aller Schulen des Landkreises und der Stadt Rostock finden Sie hier.

Kontaktieren Sie uns gern bei weiteren Fragen, z.B. zu Fördermöglichkeiten und geeigneten Schulen für Kinder, die kein Deutsch oder wenig Deutsch sprechen.

Icon Familie
Themen-Foto Kindergeld

Kindergeld und Elterngeld

Kindergeld erhalten Sie als Eltern für Kinder unter 18 Jahren nach der Geburt auf Antrag. Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Studium oder Berufsausbildung) kann für ein über 18 Jahre altes Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld gezahlt werden.

Der Kinderzuschlag ist eine ergänzende Leistung zum Kindergeld für Familien mit geringem Einkommen. Mit einem Anspruch auf Kinderzuschlag sind diverse Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaket verbunden (z.B. Zuschüsse für Schulbedarf).

Die Anträge für Kindergeld und Kinderzuschlag, die zuständige Familienkasse und allgemeine Informationen finden Sie bei www.familienkasse.de

Das (Basis)Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung für Familien nach der Geburt eines Kindes. Es wird an Mütter und Väter für maximal 14 Monate gezahlt. Ein Elternteil muss dabei mindestens zwei und kann höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen. In diesem Rahmen können sich Mutter und Vater den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Bei der Berechnung wird das durchschnittliche, monatliche Einkommen berücksichtigt, welches der Elternteil 12 Monate vor der Geburt des Kindes erhalten hat.

Erläuterungen zum Elterngeld, Antragsformulare und Zuständigkeiten finden Sie auf den Seiten des Landesamts für Gesundheit und Soziales